Allgemeine Geschäftsbedingungen der Panthera Capital Partners GmbH Co. KG
1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.
2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
3. Angebote
Die Angebote der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG im Falle des Ankaufs oder Tauschs. Der Provisionsanspruch der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags fällig. Die Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG, so ist der Kunde verpflichtet, der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Die Provision ist 14 Tage nach Rechnungsstellung verdient uns fällig.
6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, errechnen sich die Provisionshöhen aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis. Die Provisionshöhen sind wie folgt geregelt:
Bis zu einem Kaufpreis von 5 Mio. € gelten 5% zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ab einem Kaufpreis von 5 Mio. € bis 20 Mio. € gelten 4% zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ab einem Kaufpreis von 20 Mio. € bis 50 Mio. € gelten 3% zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ab einem Kaufpreis von 50 Mio. € bis 100 Mio. € gelten 2% zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ab einem Kaufpreis von 100 Mio. € gelten 1% zzgl. der gesetzlichen MwSt.
7. Beauftragung durch Dritte, Tippgeber, Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Soweit keine Interessenskollision vorliegt, ist die Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages Provisionspflichtig tätig zu werden. Die Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG ist berechtigt Vermarktungen mit anderen Personen durchzuführen oder von Tippgebern anzunehmen und einen Teil der Provision an diese abzuführen.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG sämtliche Aufwendungen, die der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
10. Informationspflicht nach VSBG
Die Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Panthera Capital Partners GmbH & Co. KG und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Bonn.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.